Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG):OKAL Bauherren ohne Problem
Ab dem 1. Januar 2009 fordert das jetzt vom Bundestag beschlossene Erneuerbare-Engergien Wärmegesetz (EEWärmeG) Neubauten zu einem Teil mit erneuerbaren Energien zu heizen. Das Hausbauunternehmen OKAL aus Simmern stellt schon lange die Technik bereit, die das Gesetz jetzt fordert.
Seit Januar 2008 erfüllen alle von OKAL neu gebauten Häuser ohne Aufpreis die Anforderungen des KfW 40 Energiesparhaus Standards. Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs auf nur noch 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter trägt jeder OKAL-Bauherr zum Klimaschutz und zur Schonung der Ressourcen bei – und erfüllt bereits heute die gesetzlichen Vorgaben. Neu im Gesetz festgelegt wurde, dass der Bauherr spätestens drei Monate nach Fertigstellung des Baus beim zuständigen Bauamt nachweisen muss, dass er gesetzeskonform gebaut hat. OKAL Bauherren brauchen sich darum nicht zu sorgen, denn alle neu von OKAL gebauten Häuser erfüllen die Anforderungen. _______________________________________________________
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(Simmern, 12. Juni 2008)
